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Adresse

Möve Reisen       
Hafenstrasse 19
8280 Kreuzlingen

Tel  071 622 41 54
Fax 071 622 41 59

info@moevereisen.ch

© by
MI - ALT GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Möve Reisen (MR)

 

Vertragsabschluss, Mitreisende: Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Die Fahrt- oder der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Anmeldung zustande, ist rechtsgültig und gilt laut Gesetz (nach OR) als Vertrag. Meldet der Anmeldende weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragsverpflichtung (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
Unsere Leistungen: ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von MR schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen am vereinbarten Abfahrtsort, ansonsten gilt Marktplatz Frauenfeld, bei Flugreisen ab Flughafen Kloten.

Preise: Unsere Preise verstehen sich pro Person, (wo nicht anders erwähnt) mit Unterkunft im Doppelzimmer, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuern, den aktuell bekannten Treibstoffzuschägen, sowie -bei Flugreisen- den aktuellen Flughafen- und Sicherheitstaxen. Die Preise können unserer Ausschreibung entnommen werden und sind mit der Anmeldung zahlungspflichtig. Die Zahlung erfolgt auf die Postkonto zugunsten Möve Reisen 8280 Kreuzlingen.  Normale Tagesfahrten sind barzahlungspflichtig. Kreditkarten können nicht angenommen werden. Für Gesellschaften ist die Offerte mit der nachfolgenden Bestätigung der gültige Vertrag.

Annulation: Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form. Annulieren Sie eine Reise vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.-- pro Person, bei mehreren Personen im gleichen Haushalt lebend pro Auftrag Fr. 100.-- Je nach Datum ihres Rücktritts müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr nachstehende Annulationskosten in Prozenten des Rechnungsbetrages zur Verrechnung stellen.
Bis zum effektiven Schlusstag der Anmeldung 0%, 27-21 Tage vor Abreise 25%, 20-14 Tage vor Abreise, 50%, bis 13-8 Tage vor Abreise 75%, 7-0 Tage vor Abreise und Nichterscheinen 100%, Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend. Buchungen von Tagesfahrten mit Veranstaltungsticket sind NICHT annulierbar, jedoch übertragbar. Beachten Sie auch "Veranstaltungskarten".
Veranstaltungskarten: Karten für Veranstaltungen, Konzerte usw. auch wenn Sie im Rahmen eines Pauschalarrangements gebucht werden, können nicht annuliert werden. Unabhängig vom Zeitpunkt, werden sie voll verrechnet. Vorkauf durch MR. Wir bemühen uns aber diese bestmöglich zu verkaufen.
Versicherungen: Der obligatorische Annulationsschutz, bezw. die kombinierte Annulations- und Extrarückreiseversicherung ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen und wird mit der Anmeldung in Rechnung gestellt (Beträge gemäss Prospektausschreibung). Sie ist nur gültig, falls die Annulierung durch Krankheit, Unfall oder Todesfall erfolgt. Sollten Sie bereits eine derartige Versicherung besitzen, können Sie bis 5 Tage nach der Buchung auf diese Versicherung verzichten. Nach dieser Frist ist die Versicherungsprämie - auch im Annulierungsfall - nicht rückerstattbar. Eine nachträgliche Versicherungsbestellung ist nur bis 5 Tage nach der Buchung möglich. 
Reiseformalitäten Europa: Jeder Reisegast verfügt über die notwendigen Reisedokumente in Form von gültigem Reisepass oder Identitätskarte.
Unser Reisecar: Bei Tagesfahrten Platzreservation bedingt möglich. Bei Reisen können Sie ihren Sitzwunsch anbringen, aber keine Gewähr der Einhaltung.
Sorgfaltspflicht/Vandalismus: Leider müssen wir, vorwiegend bei Jugendgruppen, vermehrt mutwillige Beschädigungen im und am Car, verursacht von einzelnen Ausnahmen, feststellen. Bitte helfen Sie uns, diesem Trens entgegen zu wirken. Es versteht sich von selbst, dass wir Beschädigungen auch nachträglich dem Auftraggeber  oder einem Verursacher in Rechnung stellen müssen. Dies gilt auch bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes sowie bei unverhältnismässiger Verunreinigung des Busses. Der Auftraggeber bezw. dessen beauftragte Aufsichtperson (sofern keine Reisebegleiter/in von MR dabei ist) ist im Bus für Anstand und Ordnung zuständig. Das zurücklassen von groben Abfallmengen wird weiter verrechnet. Personen, welche sich störend verhalten oder sich nicht an Anstand und Ordnung halten, können nach einmaliger Ermahnung des Fhrers entschädigungslos von der Reise ausgeschlossen werden.
Chauffeur, Reisebegleitung: Grundsätzlich gelten die in der Offerte/Auftragsbestätigung vereinbarten Zeiten. Unser Business ist die Sicherheit, deshalb halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben. Unsere Chauffeure unterstehen einer gesetzlichen geregelten Arbeits- und Ruhezeit Verordnung, welche wir unter allen Umständen und zu Ihrer Sicherheit einhalten. Die Reisebegleitung sorgt für das leibliche Wohl (Getränke) während der Fahrt. Chauffeur und Reisebegleitung ist stellvertretend für MR während der Fahrt oder einer Reise.
Preisänderung nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preisänderungen können sich aus folgenden Gründen ergeben: a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten, Treibstofferhöhungen und Treibstoffzuschläge. b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren, (wie z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen, usw), c) Wechselkursänderungen, d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistung, Preiserhöhungen bis 10 Prozent , so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Preisänderungen werden bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt.

Reiseabsage durch MR; Gruppengrösse: Für unsere Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser festgelegten Teilnehmerzahl die Reise spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu annulieren. Die bezahlten Reisekosten werden umgehend zurückerstattet.
Reiseabsage durch MR; Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir über die Reiseabsage so rasch wie möglich. Die bezahlten Beträge werden umgehend rückerstattet.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und MR ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen den Reiseveranstalter wird ausschliesslich Gerichtsstand Kreuzlingen/TG vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Kreuzlingen/TG einklagen. 
 
 
 
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